Mitmachen!

Du interessierst dich für das Thema "Feuerwehr", hast Lust, anderen zu Helfen und etwas Gutes zu tun?

Dann bist du bei uns goldrichtig! 

Auf der folgenden Seite findest du die meist gestellten Fragen rund um das Thema "Mitgliedschaft in einer Feuerwehr".

Man sollte vor allen Dingen den Wunsch mitbringen, anderen helfen zu wollen und sich im "Sinne der Gemeinschaft" zu engagieren. Denn das ist schließlich die Hauptaufgabe der Feuerwehr. Durch unser breites Themenspektrum an Aufgaben findet jede / jeder den "passenden" Bereich um sich zu engagieren.

Am besten erkundigt man sich bei den Feuerwehrabteilungen nach dem nächsten Übungstermin. Dort kann man sich ein paar Übungsdienste anschauen. Entscheidet man sich dann für eine Mitgliedschaft, reicht es, einen Aufnahmeantrag auszufüllen. Im Anschluss daran folgt eine halbjährige "Schnupperphase" bis man dann "offiziell" mit dabei ist.

Du kannst uns jederzeit, gern direkt dort ansprechen, wo du uns siehst!

Andernfalls steht dir unser Feuerwehrkommandant Klaus Vorwalder jederzeit zur Verfügung, um all deine Fragen zu beantworten.

Melde dich dazu einfach über uns Kontaktformular oder direkt per Telefon unter 07461 / 76000-20 um einen Termin zu vereinbaren.

Ja, die gibt es!

 

Neben einer tollen Gemeinschaft, die dich mit offenen Armen empfängt, profitierst du beispielsweise durch eine bezuschusste Altersvorsorge. Weiterhin dürfen Angehörige der Feuerwehr Tuttlingen einmal pro Woche kostenfrei in die Freizeitbäder TuWass oder unser Freibad. Die Aufwand und die Zeit die du bei Brandsicherheitswachen und Einsätzen verbringst wird dir mit einem definierten Stundensatz entschädigt (Aufwandsentschädigung, nicht zu vergleichen mit einem klassischen Stundenlohn).

In die Einsatzabteilung kann jede / jeder im Alter zwischen 17 und 65 Jahren eintreten. Wer jünger ist als 17 und trotzdem in die Feuerwehr möchte, findet in unseren Kinder- und Jugendfeuerwehr eine tolle Gemeinschaft!

Unsere Kindergruppen starten ab dem 6. Lebensjahr.

Die Jugendfeuerwehr startet ab dem 10. Lebensjahr.

Neben dem bereits erwähnten Alter, sollte man im Stadtgebiet Tuttlingen (einschließlich der Ortsteile) wohnen oder arbeiten. Technisches Grundwissen ist von Vorteil, kann aber auch während der Übungen und Lehrgänge erworben werden.

Weiterhin legen wir besonderen Wert auf die gesundheitliche Eignung - sowohl physisch als auch psychisch. Besonders im Einsatzfall ist das wichtig, da wir mit dem Ziel zu helfen ausrücken. Bei besonders schweren Einsätzen können auch wir jederzeit Hilfe Anspruch nehmen.

Ein bis zweimal im Monat sind abends Übungen für alle Einsatzkräfte. Hinzu kommen, gerade in der Anfangszeit eventuell noch Lehrgänge. Zwar wird man auf die meisten Lehrgänge nur geschickt, wenn man dies auch möchte, aber gewisse Qualifikationen wie beispielsweise die Grundausbildung (Truppmann Teil 1 und 2) und den Lehrgang "Sprechfunk" müssen alle absolvieren. Erst wenn diese abgeschlossen wurden, darf man an Einsätzen teilnehmen. Neben den allgemeinen Übungen gibt es gesonderte Fachübungen für spezielle Themen (Atemschutz, Funk, Maschinisten, ERHT, Gefahrgut etc.) die man besuchen muss, wenn man sich entsprechend qualifiziert hat oder qualifizieren möchte. Zu alledem kommen zur jeder Tag- und Nachtzeit natürlich Einsätze hinzu.

Das schwankt stark und hängt von der Feuerwehrabteilung ab, in der man aktiv ist. Außerdem kommt es auch darauf an, in wie vielen Alarmierungsgruppen man eingeteilt ist. Es werden nicht immer alle Feuerwehrleute einer Abteilung alarmiert. Bei Großereignissen wird jeder alarmiert. Für kleinere Einsätze gibt es die sogenannten Kleinschleifen (Kleineinsatzgruppen). Für Personal mit spezielleren Aufgaben gibt es gesonderte Alarmierungsgruppen.

Ja, die gibt es zum Glück! Bei der Feuerwehr Tuttlingen versehen im Augenblick 19 Frauen Dienst.

Keinen. Die Mitgliedschaft in den Feuerwehren ist kostenlos.

Nein. Laut Gesetz muss die Gemeinde für die Ausbildung und den Unterhalt der Feuerwehr aufkommen.

Ja. Im Alarmierungsfall muss sich jeder Feuerwehrangehörige unverzüglich im Gerätehaus einfinden. Der Arbeitgeber hat den Feuerwehrmann für Einsätze freizustellen - dies ist sogar gesetzlich geregelt. Für die ausgefallene Arbeitszeit wird man durch die Gemeinde entschädigt. Auch an Übungen muss teilgenommen werden. Geht dies aus zwingenden Gründen nicht, muss man sich vorher abmelden.

Feuerwehrangehörige werden durch die zuständige Gemeinde für Ihre Zeit während der Einsätze, Übungen und den Fahrten dorthin gesondert versichert.

Die möglichen Aufgabengebiete sind vielfältig und werden abhängig des Bedarfs, der jeweiligen Vorkenntnisse und den individuellen Interessen vorab und während der Dienstzeit besprochen.

Wichtig ist dabei, dass Kenntnisse zu unseren Hauptaufgaben wie Menschenrettung, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen innerhalb der zu absolvierenden Lehrgänge erlernt werden. Dazu gehören z.B. Atemschutz-, Maschinisten- und Führungslehrgänge. Man kann aber auch in der Jugendarbeit oder in unseren zentralen Werkstätten mitarbeiten.

Ja! Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 beschlossen, die Führerscheine nicht mehr zu bezuschussen, sondern jährlich vier Führerscheine der Klasse "C" komplett zu zahlen. Allerdings sind diese Führerscheine überwiegend für Funktionsträger mit besonderen Aufgaben gedacht. Dies sind unter Anderem die Maschinisten für Lösch- und Hubrettungsfahrzeuge, Jugendbetreuer und weitere Sonderfunktionen.

Es sind sehr viele unterschiedliche Einsatzszenarien möglich und daher können diese nicht alle aufgezählt werden. Grundsätzlich ist die Feuerwehr für die Brandbekämpfung, Menschenrettung, Tierrettung und den Schutz von bedeutenden Sachwerten zuständig. Dazu gehört auch die allgemeine Gefahrenabwehr, der Bevölkerungsschutz und der vorbeugende Brandschutz. So reicht das Einsatzgebiet von einer Ölspurbeseitigung, über Brände bis zum Befreien von eingeklemmten Personen bei Verkehrsunfällen.

Falls du dir einen Eindruck von unseren Einsätzen machen möchtest, klicke im Auswahlmenü (ganz oben) auf "Einsätze".

Die Kernaufgaben der Feuerwehr beziehen sich unter anderem auf die Rettung von Menschen, Tieren und erheblichen Sachwerten. Es gibt also auch Situationen, in denen wir Bilder vor Augen geführt bekommen, die unter Umständen nicht schön anzusehen sind und einer nachträglichen Verarbeitung bedürfen. Hier gibt es das Angebot, durch die sogenannte "PSNV" - Psychosoziale Notfallversorgung" - umgangsprachlich "Feuerwehrseelsorge" betreut zu werden.

Wichtig zu Wissen ist jedoch, dass solche Einsätze die absolute Ausnahme sind und auf Kameradinnen und Kameraden, die das nicht sehen möchten / können, absolute Rücksicht genommen wird.