Truppmann Teil 1 (Grundausbildung)

Die Grundausbildung, auch Truppmann Teil 1- Lehrgang genannt, muss jeder Feuerwehrangehörige absolvieren. In einem 70-stündigen Lehrgang werden den Feuerwehranwärtern die Grundbegriffe des "Feuerwehrhandwerks" vermittelt. Dieser Lehrgang wird durch einen Lernzielkatalog der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg vorgegeben. Neben theoretischen Kenntnissen wie Rechtsgrundlagen, steht vor allem die praktische Ausbildung im Mittelpunkt. Vom fachgerechten Kuppeln der Saugschläuche, über das Aufstellen der 14 Meter langen Schiebleiter, bis zum Einsatz von hydraulischen Rettungsgeräten ist so einiges geboten. Auch ein erweiterter Erste-Hilfe-Kurs gehört dazu. Am Ende der Ausbildung warten die theoretische Lernerfolgskontrolle und mehrere Übungen im Team.