Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) wird benutzt, wenn eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich oder nicht hinreichend sicher ist. Die Benutzer von PSAgA müssen grundsätzlich unterwiesen und auf die spezifische PSA eingewiesen sein. Zudem müssen die Unterweisungen in Theorie und Praxis jährlich aufgefrischt werden.