Brandschutzdienststelle

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen rund um unsere Brandschutzdienststelle.

Die Brandschutzdienststelle ist zuständig für Belange des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren. Zusätzlich werden durch sie wiederkehrende Begehungen von Sonderbauten (Brandverhütungsschau) durchgeführt, sowie an der Abnahme von Konzepten für Veranstaltungen mitgewirkt. Im Baugenehmigungsverfahren überprüft die Brandschutzdienststelle unter anderem, ob die Rettungswege eines Gebäudes vorhanden sind und den Anforderungen entsprechen bzw. ob eine Personenrettung über Drehleitern möglich ist. Zudem wird untersucht, ob die Löschwasserversorgung des Objekts ausreichend ist. Ist das Gebäude mit anlagentechnischem Brandschutz ausgerüstet, beispielsweise einer Brandmeldeanlage oder einer Sprinkleranlage, wird diese ebenfalls überprüft.

Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, einen umfassenden Schutz seiner Beschäftigten sicherzustellen. So ist gemäß ASR A2.2 eine ausreichende Zahl von Beschäftigten mit der Benutzung von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen, dies sind in der Regel 5% der Beschäftigten in einem Betrieb und bei erhöhter Brandgefahr entsprechend mehr.

Profitieren Sie daher von der langjährigen Erfahrung unseres Experten, der Ihre Mitarbeitende unter anderem gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 in Theorie und Praxis umfassend für die Sicherheit Ihres Unternehmens schult.

Hinweis: Gemäß DGUV-Grundsatz wird empfohlen, die Ausbildung zur Auffrischung der Kenntnisse alle 3-5 Jahre zu wiederholen. Dieser Lehrgang dient auch als Auffrischungslehrgang.

Jährlich werden die Feuerwehren in Baden-Württemberg zu weit über 15.000 Bränden gerufen. Leider sind dabei auch immer wieder Verletzte und sogar Tote zu beklagen. Menschliche Schicksalsschläge und ein jährlicher volkswirtschaftlicher Schaden von mehreren Milliarden Euro sind die Folge. Viele Brände entstehen durch Unachtsamkeit und Unwissenheit.

Deshalb sind Brandschutzerziehung und -aufklärung nicht nur für die Feuerwehren, sondern für jeden eine wichtige Aufgabe. Allerdings können die Feuerwehren alleine diese Aufgabe nicht umsetzen. Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertageseinrichtungen, sowie Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen und auch die Eltern sollten ein großes Interesse bei der Umsetzung dieser Aufgabe haben. Um hier zu unterstützen, bieten wir Kurse für die genannten Zielgruppen an.

Klaus Vorwalder

Feuerwehrkommandant

Brandschutzsachverständiger

Stockacher Straße 162

78532 Tuttlingen

Tel. 07461 / 7600021

klaus.vorwalder@tuttlingen.de

www.feuerwehr-tuttlingen.de

Die technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) gelten für die Planung, Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) mit Anschluss an das Einsatzleitsystem der Integrierten Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst in Tuttlingen, Landkreis Tuttlingen (Feuerwehralarmierungsstelle). Sie enthalten feuerwehrspezifische Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) mit Anschluss an die Feuerwehralarmierungsstelle. Der Errichtung stehen gleich die Instandhaltung, die Änderung und die Erweiterung. Ihr Geltungsbereich erstreckt sich auf das Stadtgebiet Tuttlingen. Abweichungen von den TAB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Nachträgliche Änderungen aus technischen oder einsatztaktischen Gründen sind möglich und bleiben der Feuerwehr vorbehalten.

Die notwendigen Dokumente finden Sie unter folgendem Link der Stadt Tuttlingen:

www.tuttlingen.de/de/Wirtschaft-Bauen/Bauen-Wohnen/Technische-Anschlussbedingungen-Brandmeldeanlagen