Mitmachen!

Du interessierst dich für das Thema "Feuerwehr", hast Lust, anderen zu Helfen und etwas Gutes zu tun?

Dann bist du bei uns goldrichtig! 

Auf der folgenden Seite findest du die meist gestellten Fragen rund um das Thema "Mitgliedschaft in einer Feuerwehr".

Du kannst uns jederzeit gern direkt dort ansprechen, wo du uns siehst!

Andernfalls steht dir unser Feuerwehrkommandant Klaus Vorwalder jederzeit zur Verfügung, um all deine Fragen zu beantworten.

Melden dich einfach über uns Kontaktformular oder direkt per Telefon unter 07461 / 7600020 um einen Termin zu vereinbaren.

Es kann jeder zwischen 17 und 65 Jahren in die Feuerwehr eintreten. Wer jünger ist als 17 und trotzdem in die Feuerwehr möchte, findet in der Jugendfeuerwehr eine tolle Gemeinschaft!

Man sollte vor allen Dingen den Wunsch mitbringen, anderen helfen zu wollen und sich im Sinne der Gemeinschaft zu engagieren. Denn das ist schließlich die Hauptaufgabe der Feuerwehr.

Ein bis zweimal im Monat sind abends Übungen für alle Einsatzkräfte. Hinzu kommen, gerade in der Anfangszeit eventuell noch Lehrgänge. Zwar wird man auf die meisten Lehrgänge nur geschickt, wenn man dies auch wünscht, aber den Grundlehrgang müssen alle machen. Erst wenn dieser absolviert wurde, darf man an Einsätzen teilnehmen. Neben den allgemeinen Übungen gibt es gesonderte Fachübungen für spezielle Themen (Atemschutz, Funk, Maschinisten, ERHT, Gefahrgut etc.) die man besuchen kann. Zu alledem kommen zur jeder Tag- und Nachtzeit Einsätze hinzu.

Außer dem Alter (zwischen 17 und 65) sollte man in den Ortschaften der Feuerwehrabteilungen wohnen oder dort zu mindestens arbeiten. Technisches Grundwissen ist von Vorteil, kann aber auch während der Übungen und Lehrgänge erworben werden.

Feuerwehrangehörige werden durch die zuständige Gemeinde für Ihre Zeit während der Einsätze, Übungen und den Fahrten dorthin gesondert versichert.

Ja, aber sie sind leider die Ausnahme.

Wir würden sehr gerne mehr Frauen aufnehmen.

Die möglichen Aufgabengebiete sind vielfältig. Zum einen kann man natürlich viele verschiedene Aufgaben wahrnehmen und Lehrgänge besuchen. Diese helfen uns, unsere Hauptaufgaben Menschenrettung, Brandbekämpfung und technische Hilfeleistungen zu bewerkstelligen. Dazu gehören z.B. Atemschutz-, Maschinisten- und Führungslehrgänge. Man kann aber auch in der Jugendfeuerwehr mitarbeiten oder Gerätewart werden.

Am besten erkundigt man sich bei den Feuerwehrabteilungen nach dem nächsten Übungstermin. Dort kann man sich ein paar Übungsdienste anschauen. Entscheidet man sich dann fürs mitmachen, reicht das ausfüllen unseres Aufnahmeantrages.

Nein. Laut Gesetz muss die Gemeinde für die Ausbildung und Unterhalt der Feuerwehr aufkommen.

Keinen. Die Mitgliedschaft in den Feuerwehren ist kostenlos.

Ja! Der Gemeinderat hat im Jahr 2019 beschlossen, die Führerscheine nicht mehr zu bezuschussen, sondern jährlich vier Führerscheine der Klasse "C" komplett zu zahlen. Allerdings sind diese Führerscheine überwiegend für Funktionsträger mit besonderen Aufgaben gedacht. Dies sind unter Anderem die Maschinisten für Lösch- und Hubrettungsfahrzeuge, Jugendbetreuer und weitere Sonderfunktionen.

Ja. Im Alarmierungsfall muss sich jeder Feuerwehrangehörige unverzüglich im Gerätehaus einfinden. Der Arbeitgeber hat den Feuerwehrmann für Einsätze freizustellen. Für die ausgefallene Arbeitszeit wird man durch die Gemeinde entschädigt. Auch an Übungen muss teilgenommen werden. Geht dies aus zwingenden Gründen nicht, muss man sich vorher abmelden.

Das schwankt stark und hängt von der Feuerwehrabteilung ab, in der man aktiv ist. Außerdem kommt es auch darauf an, in wie vielen Alarmierungsgruppen man eingeteilt ist. Es werden nicht immer alle Feuerwehrleute einer Abteilung alarmiert. Bei Großereignissen wird jeder alarmiert. Für kleinere Einsätze gibt es die sogenannten Kleinschleifen (Kleineinsatzgruppen). Für Personal mit spezielleren Aufgaben gibt es gesonderte Alarmierungsgruppen.

Sehr viele unterschiedliche Einsätze sind möglich und können daher nicht alle aufgezählt werden. Die Feuerwehr ist für Brandbekämpfung, Menschenrettung und Bergung von Tieren und Sachwerten zuständig. Dazu gehört auch die allgemeine Gefahrenabwehr. So reicht das Einsatzgebiet von einer Ölspurbeseitigung, über Brände bis zum Befreien von eingeklemmten Personen bei Verkehrsunfällen.