Ausgelöster Rauchwarnmelder in einem Einfamilienhaus. Wir verschafften uns gewaltsam über die Kellertür Zutritt. Im Gebäude konnte weder Rauch noch Feuer festgestellt werden. Somit war kein Eingreifen durch uns notwendig. Nach Abschluss der Maßnahmen, wurde die Kellertür mittels einer Spanplatte verschlossen.