Ausgelöster Rauchwarnmelder im Dachgeschoss eines Geschäftsgebäudes. Wir verschafften uns Zugang mittels einer Steckleiter über ein gekipptes Fenster im ersten Obergeschoss. Nach umfangreicher Erkundung, konnte kein Schadenfeuer festgestellt werden. Der Auslösegrund konnte nicht ermittelt werden.